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Hier findest du Anträge für deine Reisekostenabrechnungen, Antragsformulare zur Freistellung von Arbeitnehmer_innen und dem Zeugnisbeiblatt.

Alles also, was du für deine ehrenamtliche Arbeit bei der Wanderjugend brauchst.


Reisekostenformular

Als Mitglied des Landesjugendbeirates, Delegierte_r oder Teamer_in bei der Deutschen Wanderjugend im Wanderverband Bayern kannst du deine Reisekosten zu den Veranstaltungen abrechnen. Hier kannst du dir das entsprechende Formular herunterladen. Falls du mit der Bahn unterwegs warst, lege zusätzlich dein Bahnticket bei.

Bitte schicke es ausgefüllt und unterschrieben an die Landesgeschäftsstelle, Weinbergstr. 14, 96120 Bischberg


Antrag zur Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit

Auch wenn der Titel kompliziert klingt, bildet dieses Gesetz mit den Aktualisierungen seit 1958 eine wichtige Grundlage für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit.

Diese Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer_innen und Auszubildenden in Bayern, egal ob sie im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft tätig sind. Lediglich für Bundesbeamte gibt es eine abweichende Regelung. Dieses Gesetz gilt unabhängig von tariflichen Regelungen.

Nähere Informationen zum Gesetz und wie die Antragstellung erfolgt, finden sich hier im Faltblatt.

Vorgehen

Lade dir hier den Antrag herunter, fülle ihn aus und schicke ihn an die Landesgeschäfststelle der Deutschen Wanderjugend im Wanderverband Bayern per Post oder per E-Mail. Du bekommst den Antrag per Post mit Unterschrift und Stempel von der Landesgeschäftsstelle zurückgeschickt. Darauf hin gehst du mit dem Antrag  zu deinem Vorgesetzten und erläuterst den Antrag auch mündlich. Trage dein Anliegen rechtzeitig deinem Arbeitgeber vor. Der Arbeitgeber kann den Antrag genehmigen oder ihn mit Begründung ablehnen. Das Ergebnis erhälst du in einer Ausfertigung des Antrages zurück.

Schulbefreiung

Falls du Schüler_in bist, kannst du es versuchen mit dem folgenden Antragsformular eine Schulbefreiung zum Zwecke der Jugendarbeit zu bekommen. Es liegt im Ermessen der Schule, darüber zu entscheiden. Das Vorgehen ist das gleiche wie oben beschrieben.

Deutsche Wanderjugend im Wanderverband Bayern
Weinbergstr. 14, 96120 Bischberg
0951/20 07 50


Förderung von Verdienstausfallzuschüssen

Kurzbeschreibung

Ab 1. Januar gelten neue Richtlinien für den Ersatz von Verdienstausfall. Unverändert gefördert wird der bei einer Freistellung durch den Arbeitgeber entstandene Verdienstausfall. Neu ist, dass eine Erstattung nicht nur bei ganztägiger, sondern nun auch bei stundenweiser Freistellung möglich ist. Voraussetzung ist die Teilnahme und Leitung von Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter_innen oder die Teilnahme an Sitzungen überörtlicher Verbandsgremien. Ebenfalls neu ist die Aufnahme eines Freibetrags für im Rahmen der Maßnahme erhaltene Honorare. Gefördert werden nun auch Freistellungen bei geringfügiger Beschäftigung. Angehoben wurde der mögliche Höchstzuschuss auf 312 Euro pro Arbeitstag. Förderanträge sollen innerhalb von fünf Wochen nach Beendigung der Maßnahme beim jeweiligen Landesverband eingereicht werden. 

Hier findest du die Richtlinien und das Antragsformular.

Der Antrag wird über die Landesgeschäftsstelle der Deutschen Wanderjugend im Wanderverband Bayern eingereicht.


Zeugnisbeiblatt für ehrenamtliche Engagement

Für bayerische Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, sich das ehrenamtliche Engagement mit einem Beiblatt zum Schulzeugnis bestätigen zu lassen. Wenn du daran interessiert bist, kannst du dir hier den Formblatt und weitere Informationen herunterladen. Reiche den Antrag bei uns in der Landesgeschäftsstelle der Deutschen Wanderjugend im Wanderverband Bayern ein. Du bekommst ihn unterschrieben zurückgeschickt. Danach kannst du den Antrag bis spätestens 1. Juli jeden Jahres bei deiner Schule einreichen und du erhältst eine Bescheinigung als Zeugnisbeiblatt  zu deinem Jahreszeugnis oder Abschlusszeugnis.