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Auf diesen Seiten findest du alles rund um das Thema Geld. So kannst du Veranstaltungen im Rahmen einer Jugendbildung oder Aus- und Fortbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen über uns bezuschussen lassen. Du hast ebenso die Möglichkeit über Stiftungen (Stiftung Wanderjugend, Stiftung Jugendarbeit) Gelder für deine Projekte zu beantragen.

Jugendbildung (JBM)

Bildungsveranstaltungen für Jugendliche bis einschließlich 26 Jahre, im politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen oder sportlichen Bereich können über eine Jugendbildungsmaßnahme bezuschusst werden.

Hier findest du Richtlinien, Checkliste, Hilfe zu Belegen sowie das Antragsformular.

Der Antrag wird spätestens 5 Wochen nach der Veranstaltung bei uns in der Landesgeschäftsstelle eingereicht.


Jugendbildung mit größeren Teilnehmerkreis

Bildungsveranstaltungen für Jugendliche bis einschließlich 26 Jahre, im politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen oder sportlichen Bereich und ab einer Mindestteilnehmerzahl von 61 Personen (ohne Referenten/-innen).

Hier findest du Richtlinien, das Antragsformular und den Verwendungsnachweis.

Der Antrag wird 6 Wochen vor der Veranstaltung bei uns in der Landesgeschäftsstelle eingereicht.


Aus- und Fortbildung für ehrenamtliche Jugendleiter_innen (AEJ)

Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifizierung von i.d.R. ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen und Verantwortlichen in der Jugendarbeit.

Hier findest du Richtlinien, Checkliste, Hilfe zu Belegen, das Antragsformular und ein Beispiel für den Bericht.

Der Antrag wird spätestens 5 Wochen nach der Veranstaltung bei uns in der Landesgeschäftsstelle eingereicht.


Aus- und Fortbildung für ehrenamtliche Jugendleiter_innen Abendseminare (AEJ)

Eine Abendseminar-Reihe liegt vor,

  • wenn mindestens zwei und höchstens 10 Veranstaltungen mit einem Abstand von jeweils höchstens drei Wochen durchgeführt werden,
  • die einzelnen Teile der Veranstaltungsreihe in inhaltlichem und strukturellem Zusammenhang stehen,
  • jede Veranstaltung mindestens zwei Stunden Arbeitszeit,
  • sie insgesamt mindestens sechs Arbeitsstunden umfasst,
  • es sich um eine Reihe von Veranstaltungen handelt, die sich an die gleichen
  • Teilnehmenden wendet.

Hier findest du Richtlinien, Checkliste, Hilfe zu Belegen, das Antragsformular und ein Beispiel für den Bericht.

Der Antrag wird spätestens 5 Wochen nach der Veranstaltung bei uns in der Landesgeschäftsstelle eingereicht.


Stiftung Wanderjugend

Die Zukunft wird aus Ideen gemacht. Und damit gute Ideen nicht am „lieben Geld“ scheitern, wurde mit der Stiftung Wanderjugend ein Werkzeug geschaffen, um außergewöhnliche Ideen zu verwirklichen. Die Stiftung unterstützt innovative, zukunftsweisende und kreative Projekte. Sie hilft, die Idee des Jugendwanderns zu verbreiten und das Leitbild der Deutschen Wanderjugend erlebbar zu machen.

Gute Ideen? Antrag stellen!

Alle DWJ Gruppierungen (d.h. Jugendgruppen der Hauptvereine, Landesverbände, Landesarbeitsgemeinschaften, Bundesebene) können zur Umsetzung ihrer Ideen einen Antrag bei der Stiftung Wanderjugend stellen. Die Anträge auf eine Förderung können bis zum 31. Oktober für das Folgejahr gestellt werden. Der Förderantrag kann heruntergeladen oder bei der DWJ-Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.
Für Anträge bis zu einem Zuschuss von 200 Euro gibt es seit 2010 ein vereinfachtes Antragsverfahren und können jederzeit gestellt werden. I.d.R. wird über diese Anträge in kurzer Zeitspanne entschieden.

Wie spende oder stifte ich?

Sie möchten Kindern und Jugendlichen besondere Naturerfahrungen ermöglichen, möchten das Kinder und Jugendliche auf  Tour gehen können, um Erfahrungen fürs Leben zu sammeln? Dann werden Sie Stifter oder Stifterin bei der Stiftung Wanderjugend!
Spenden bitte an:
Stiftung Wanderjugend
IBAN: DE97 7603 5000 0000 3265 69     BIC: UMWEDE7N
(UmweltBank AG, BLZ 760 350 00, Konto 32 65 69)

Postadresse:
Stiftung Wanderjugend | Wilhelmshöher Alle 157  | 34121 Kassel
Fon: 0561.400 49 8-0 | Fax: 0561.400 49 8-7
Die Stiftung Wanderjugend ist gemeinnützig, die Spenden sind steuerlich absetzbar.

Hier gibt es weitere Informationen zur „Stiftung Wanderjugend“

 

Stiftung Jugendarbeit

Wir fördern wieder!

Ab sofort können wieder Anträge zur Förderung gestellt werden!  Das Antragsformular kannst du hier herunterladen.

Die Antragsfrist ist der 30. September. Das Kuratorium der Stiftung wird im Oktober tagen und über die vorliegenden Anträge entscheiden. Ein Projektbeginn ist dann ab Ende des Jahres möglich. Bitte sende  die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge an folgende Adresse:

Stiftung Jugendarbei in Bayern

Herzog-Heinrich-Str. 7
80336 München
Fon 089/51458-76
Fax 089/51458-77
stiftung-jugendarbeit(at)bjr.de

Hier gibt es weitere Informationen zur Stiftung Jugendarbeit.