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Juleica - Jugendleiter_innen-Card

Die Jugendleiter_innen-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter_innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber_innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.  

Qualifikation

Die Juleica bürgt für Qualität: Jede_r Juleica-Inhaber_in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (bundesweit mind. 30 Stunden, in einigen Bundesländern bis zu 50 Stunden). Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

Zusätzlich wird bei der Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.  

Beantragung der Juleica

Seit dem 01.04.2009 wird die Juleica online beantragt. Der Online-Antrag ist auf www.juleica.de zu finden. Der Antrag auf Ausstellung der Juleica wird vom Träger, also den Landesverbänden der Deutschen Wanderjugend oder den Vereinen wie die Jugend im Schwarzwaldverein, Schwäbischen Albvereinsjugend geprüft und befürwortet. Im Rahmen dieser Prüfung müssen sich die Träger auch versichern, dass die/der Antragsteller_in über die notwendige geistige Reife verfügt, um die verantwortungsvolle Aufgabe gut auszuüben. Jugendleiter_innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die/der Jugendleiter_in die Teilnahmen an einer Fortbildung nachweisen kann.    

Weitere Informationen zur Juleica findest du unter www.juleica.de  


Förderung des Ehrenamtes

Dein ehrenamtliches Engagement wird in besonderer Weise gefördert. Hier findest du verschiedene Informationen, wie z.B. der Freistellung von Arbeitnehmer_innen zum Zwecke der Jugendarbeit, der Förderung von Verdienstausfällen und dem Zeugnisbeiblatt.


Antrag zur Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit

Auch wenn der Titel kompliziert klingt, bildet dieses Gesetz mit den Aktualisierungen seit 1958 eine wichtige Grundlage für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit.

Diese Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer_innen und Auszubildenden in Bayern, egal ob sie im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft tätig sind. Lediglich für Bundesbeamte gibt es eine abweichende Regelung. Dieses Gesetz gilt unabhängig von tariflichen Regelungen.

Nähere Informationen zum Gesetz und wie die Antragstellung erfolgt, finden sich hier im Faltblatt.

Vorgehen

Lade dir hier den Antrag herunter, fülle ihn aus und schicke ihn an die Landesgeschäfststelle der Deutschen Wanderjugend im Wanderverband Bayern per Post oder per E-Mail. Du bekommst den Antrag per Post mit Unterschrift und Stempel von der Landesgeschäftsstelle zurückgeschickt. Darauf hin gehst du mit dem Antrag  zu deinem Vorgesetzten und erläuterst den Antrag auch mündlich. Trage dein Anliegen rechtzeitig deinem Arbeitgeber vor. Der Arbeitgeber kann den Antrag genehmigen oder ihn mit Begründung ablehnen. Das Ergebnis erhälst du in einer Ausfertigung des Antrages zurück.

Schulbefreiung

Falls du Schüler_in bist, kannst du es versuchen mit dem folgenden Antragsformular eine Schulbefreiung zum Zwecke der Jugendarbeit zu bekommen. Es liegt im Ermessen der Schule, darüber zu entscheiden. Das Vorgehen ist das gleiche wie oben beschrieben.

Deutsche Wanderjugend im Wanderverband Bayern
Weinbergstr. 14, 96120 Bischberg
0951/20 07 50


Förderung von Verdienstausfallzuschüssen

Kurzbeschreibung

Für Teilnahme und Leitung an oder von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ) in der Jugendarbeit oder Sitzungen überörtlicher Verbandsgremien wird über den Bayerischen Jugendring der bei einer Freistellung durch den Arbeitgeber entstehende Verdienstausfall ersetzt und zwar sicher und in voller Höhe.

Hier findest du die Richtlinien und das Antragsformular.

Der Antrag wird über die Landesgeschäftsstelle der Deutschen Wanderjugend im Wanderverband Bayern eingereicht.


Zeugnisbeiblatt für ehrenamtliche Engagement

Für bayerische Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, sich das ehrenamtliche Engagement mit einem Beiblatt zum Schulzeugnis bestätigen zu lassen. Wenn du daran interessiert bist, kannst du dir hier den Formblatt und weitere Informationen herunterladen. Reiche den Antrag bei uns in der Landesgeschäftsstelle der Deutschen Wanderjugend im Wanderverband Bayern ein. Du bekommst ihn unterschrieben zurückgeschickt. Danach kannst du den Antrag bis spätestens 1. Juli jeden Jahres bei deiner Schule einreichen und du erhältst eine Bescheinigung als Zeugnisbeiblatt  zu deinem Jahreszeugnis oder Abschlusszeugnis.