Die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Die Juleica bürgt für Qualität: Jede*r Juleica-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert. Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (bundesweit mind. 30 Stunden, in einigen Bundesländern bis zu 50 Stunden). Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):
Zusätzlich wird bei der Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.
Du beantragst die Juleica online. Den Online-Antrag findest du auf www.juleica-antrag.de zu finden. Der Antrag auf Ausstellung der Juleica wird vom Träger, also den Landesverbänden der Deutschen Wanderjugend oder den Vereinen wie die Jugend im Schwarzwaldverein, Schwäbischen Albvereinsjugend geprüft und befürwortet. Im Rahmen dieser Prüfung müssen sich die Träger auch versichern, dass der*die Antragsteller*in über die notwendige geistige Reife verfügt, um die verantwortungsvolle Aufgabe gut auszuüben. Die Juleica kann ab 16 Jahre beantragt werden. Sie ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn der*die Jugendleiter*in die Teilnahme an einer Fortbildung nachweisen kann.
Weitere Informationen zur Juleica findest du unter www.juleica.de
Dein ehrenamtliches Engagement wird in besonderer Weise gefördert. Hier findest du verschiedene Informationen, wie z.B. der Freistellung von Arbeitnehmer_innen zum Zwecke der Jugendarbeit, der Förderung von Verdienstausfällen und dem Zeugnisbeiblatt.
Auch wenn der Titel kompliziert klingt, bildet dieses Gesetz mit den Aktualisierungen seit 1958 eine wichtige Grundlage für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit.
Diese Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer_innen und Auszubildenden in Bayern, egal ob sie im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft tätig sind. Lediglich für Bundesbeamte gibt es eine abweichende Regelung. Dieses Gesetz gilt unabhängig von tariflichen Regelungen.
Nähere Informationen zum Gesetz und wie die Antragstellung erfolgt, finden sich hier im Faltblatt.
Lade dir hier den Antrag herunter, fülle ihn aus und schicke ihn an die Landesgeschäfststelle der Deutschen Wanderjugend im Wanderverband Bayern per Post oder per E-Mail. Du bekommst den Antrag per Post mit Unterschrift und Stempel von der Landesgeschäftsstelle zurückgeschickt. Darauf hin gehst du mit dem Antrag zu deinem Vorgesetzten und erläuterst den Antrag auch mündlich. Trage dein Anliegen rechtzeitig deinem Arbeitgeber vor. Der Arbeitgeber kann den Antrag genehmigen oder ihn mit Begründung ablehnen. Das Ergebnis erhälst du in einer Ausfertigung des Antrages zurück.
Falls du Schüler_in bist, kannst du es versuchen mit dem folgenden Antragsformular eine Schulbefreiung zum Zwecke der Jugendarbeit zu bekommen. Es liegt im Ermessen der Schule, darüber zu entscheiden. Das Vorgehen ist das gleiche wie oben beschrieben.
Deutsche Wanderjugend im Wanderverband Bayern
Weinbergstr. 14, 96120 Bischberg
0951/20 07 50
Für Teilnahme und Leitung an oder von Maßnahmen der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ) in der Jugendarbeit oder Sitzungen überörtlicher Verbandsgremien wird über den Bayerischen Jugendring der bei einer Freistellung durch den Arbeitgeber entstehende Verdienstausfall ersetzt und zwar sicher und in voller Höhe.
Hier findest du die Richtlinien und das Antragsformular.
Der Antrag wird über die Landesgeschäftsstelle der Deutschen Wanderjugend im Wanderverband Bayern eingereicht.
Für bayerische Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, sich das ehrenamtliche Engagement mit einem Beiblatt zum Schulzeugnis bestätigen zu lassen. Wenn du daran interessiert bist, kannst du dir hier den Formblatt und weitere Informationen herunterladen. Reiche den Antrag bei uns in der Landesgeschäftsstelle der Deutschen Wanderjugend im Wanderverband Bayern ein. Du bekommst ihn unterschrieben zurückgeschickt. Danach kannst du den Antrag bis spätestens 1. Juli jeden Jahres bei deiner Schule einreichen und du erhältst eine Bescheinigung als Zeugnisbeiblatt zu deinem Jahreszeugnis oder Abschlusszeugnis.